HeaderbildHeaderbild
Online Marketing News
Unser Herz schlägt für erfolgreiche und glückliche Unternehmer

Ist Ihr Unternehmen bereit für die EU-DSGVO?

April 11, 2018
Oliver Podzun    

Das ändert sich durch die europäische Datenschutzgrundverordnung

Die EU-DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft

Am 25.5.18 tritt die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft und reformiert das bisherige europäische Datenschutzrecht. Neben Unternehmen aus der EU sind zudem auch Unternehmen außerhalb der EU, wie die USA, betroffen, die die Daten von Personen aus der EU verarbeiten.

Besonders im Online Marketing und e-Commerce ist der Datenschutz ein wichtiges Thema und spielt nicht nur bei Kundenbestellungen sondern auch bei Newsletter-Kampagnen, der Werbung auf Facebook oder dem Nutzertracking eine immens wichtige Rolle. Die neue Datenschutzgrundverordnung betrifft also jedes Unternehmen, dass im Internet tätig ist und automatisiert personenbezogene Daten verarbeitet.

Deutsche Unternehmen haben den Vorteil, dass das nationale Datenschutzniveau bereits sehr hoch ist und die bevorstehenden Änderungen dadurch verhältnismäßig gering ausfallen.

Neuregelungen der DSGVO sind unter anderem:

  • Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses aller Änderungstätigkeiten an den Daten
  • Höhere Bußgelder und neue Haftungsregelungen
  • Erweiterung der Vorgaben/ Anpassungen der Datenschutzerklärungen auf Websiten
  • Pflicht zur Datenportabilität
  • Meldepflicht von Datenpannen
  • „Recht auf Vergessenwerden“ von Nutzerdaten (nicht nur gegen Suchmaschinenbetreiber, sondern gegen jede Stelle die personenbezogene Daten verarbeitet)
  • Neue Vorgaben (online und offline) für Einwilligungserklärungen (z.B. Double Opt-In bei Newsletter-Anmeldungen)

Wichtig ist vor allem, dass die Daten nur noch zweckgebunden verwendet werden dürfen. Hat ein Kunde zum Beispiel seine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt und die  Einwilligung für die Zusendung des Newsletters abgegeben, darf seine E-Mail-Adresse auch nur für diesen und nicht für andere Zwecke genutzt werden.

Einen genauen Überblick sowie hilfreiche und einfach formulierte Tipps zum Thema „Datenschutzgrundverordnung“ finden Sie u.a. auf www.e-recht24.de. Überprüfen Sie auch die Checkliste von e-recht24.de, so kriegen Sie einen guten Überblick darüber, ob Sie alle Punkte für den Übergang berücksichtigt haben.

 

Ist Ihr Unternehmen bereit für die EU-DSGVO?