

Aktive Zustimmung zur Verwendung von Cookies?
Bereits seit 2017 ging es um die um die Frage, ob die Verwendung von Cookies eine vorherige Einwilligung durch den Seitenbesucher verlangt. Heute soll die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof gefällt werden.
Was sind Cookies?
Kurz sind Cookies Daten oder Informationen die bei besuchten Seiten auf den Rechner gespeichert werden. Es dient dazu den Anwender wiederzuerkennen und Einstellungen zu speichern.
Sie können eine Vielzahl von Informationen beinhalten, die den Besucher persönlich identifizieren können. Solche Daten könnten Ihr Namen, Ihre Adresse, Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sein. Jedoch hat eine Seite nur Zugriff auf Daten die Sie selbst bereitstellen. So kann eine Seite beispielsweise nicht ohne Ihr Zutun Ihre E-Mail-Adresse ermitteln. Eine Website kann auch nicht auf andere Dateien auf Ihrem Computer zugreifen.
Normalerweise laufen die Aktivitäten für Cookies automatisch im Hintergrund ab, sodass man es nicht mitbekommt wenn Infos an eine Seite übermittelt werden. Allerdings kann es eingestellt werden was das Genehmigen oder Ablehnen von Cookies fordert.
Auswirkungen:
Die Entscheidung ist gefällt. Diese besagt das ab sofort eine Opt-in Pflicht, also einer Einwilligung und vollständiger Datenschutzinformationen bedarf.
In einigen Staaten war es bereits Pflicht. In Deutschland war es jedoch zuvor grundsätzlich erlaubt, Cookies auch für Werbezwecke einzusetzen, solange der Besucher dem nicht widerspricht.
Für Deutschlands Webseitenbetreiber könnte das nun mit erheblichen Aufwand/Mühe verbunden sein. Denn das würde bedeuten, dass eine vorausgewählte Checkbox nicht mehr ausreicht. Webseiten müssen dann immer, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, eine entsprechende Einwilligung vorschalten. Erst danach dürfen die Cookies gesetzt werden. Dafür müssen aber die Nutzer auch transparent und umfänglich über Umfang und Art der Datennutzung informiert werden.
